Ankaufsbedingungen
Juwelier und Edelmetallhandel Cürlis UG (haftungsbeschränkt)
Diese Bedingungen gelten für den Ankauf von Edelmetallen und Wertgegenständen durch die Juwelier und Edelmetallhandel Cürlis UG (haftungsbeschränkt).
1. Gegenstand
Wir kaufen Edelmetalle und edelmetallhaltige Gegenstände von Privatpersonen und Gewerbetreibenden an. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir uns über den Preis einig sind und die Ware übergeben wird.
2. Preisbildung
Maßgeblich ist der Ankaufskurs zum Zeitpunkt der Bewertung. Auf dieser Website veröffentlichte Kurse sind Richtwerte und kein verbindliches Angebot; der Weltmarkt verändert sich laufend. Berechnet wird nach dem Gewicht des reinen Edelmetallanteils. Steine, Perlen, Uhrwerke und andere Fremdbestandteile werden abgezogen, sofern sie nicht gesondert bewertet werden.
3. Eigentum und Herkunft
Mit dem Verkauf versichern Sie, dass die Ware Ihr Eigentum ist, frei von Rechten Dritter und nicht aus einer Straftat stammt. Wir behalten uns vor, den Ankauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Identifizierung
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, unsere Vertragspartner zu identifizieren. Bitte legen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Ohne Identifizierung ist ein Ankauf nicht möglich. Angekauft wird ausschließlich von volljährigen Personen.
5. Zahlung
Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss in bar oder auf Wunsch per Überweisung auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet.
6. Ankauf per Postversand
Senden Sie uns Ware zu, bewerten wir sie nach Eingang und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Nehmen Sie es an, zahlen wir umgehend aus. Nehmen Sie es nicht an, senden wir Ihnen die Ware versichert und für Sie kostenfrei zurück. Für den Versand zu uns tragen Sie das Risiko — versichern Sie die Sendung bitte ausreichend.
7. Gewährleistung und Haftung
Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.